19.07.2021 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle, anhaltende Überschwemmungskatastrophe trifft die Menschen hart. In den betroffenen Gebieten leben und arbeiten IG Metall Mitglieder. Es ist insofern davon auszugehen, dass Mitglieder davon betroffen sind bzw. sein werden. Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß der Katastrophe macht eine unkomplizierte, solidarische finanzielle Unterstützung erforderlich.
Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.
Solltest du also von der Katastrophe betroffen sein:
Steht dir eine Soforthilfe in Höhe einer Einmalzahlung (zwischen 500 und 1000 Euro) zu. Für die Beantragung bitten wir dich, folgende Unterlagen in unserer Geschäftsstelle einzureichen:
Wir bitten darauf zu achten, dass wirklich nur Schäden am Wohnraum/-gebäude geltend gemacht werden können, die innerhalb von drei Monaten ab dem Schadenstag bei uns eingereicht wurden.
Solltest du dabei Unterstützung benötigen, melde dich bitte bei uns oder deinem Betriebsrat. Bitte informiere auch deine Kolleg*innen die wir auf diesem Weg zur Zeit leider nicht erreichen können.
Eure IG Metall Mainz-Worms