06.07.2020 | Steigen die Temperaturen im Sommer dramatisch an, leiden viele Arbeitnehmer(innen) unter der Hitze in den Betriebsräumen. Dabei gibt es am Arbeitsplatz kein Recht auf „Hitzefrei“, wenn im Büro, in der Werkstatt oder in der Produktionshalle ein tropisches Klima herrscht. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber jedoch – in Abstimmung mit dem Betriebsrat – wirksame Maßnahmen zur Abhilfe oder Linderung ergreifen.