06.07.2020 | Steigen die Temperaturen im Sommer dramatisch an, leiden viele Arbeitnehmer(innen) unter der Hitze in den Betriebsräumen. Dabei gibt es am Arbeitsplatz kein Recht auf „Hitzefrei“, wenn im Büro, in der Werkstatt oder in der Produktionshalle ein tropisches Klima herrscht. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber jedoch – in Abstimmung mit dem Betriebsrat – wirksame Maßnahmen zur Abhilfe oder Linderung ergreifen.
Unsere Funktionärinnen und Funktionäre (Betriebsräte, Vertrauensleute, SBVs und JAVs) sind die wichtigsten Ansprechpartner(innen) für die Belegschaft, wenn es um Fragen zur sommerlichen Hitze im Betrieb geht. Zudem ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ein zentrales Aufgabengebiet des Betriebsrats.
Dafür möchten wir Euch gerne zu unserem dritten Online-Netzwerktreffen am 29.07.2020, 17.00-18.30 Uhr zu „Hitze im Betrieb – Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen“ einladen.
In diesem Rahmen wird Dr. Daniela Tieves-Sander vom Ressort „Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz (AQA)“ (IG Metall Vorstand) einen Impulsvortrag zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten halten. Im Anschluss wollen wir mit Euch über die offenen Fragen aus der betrieblichen Praxis diskutieren.
Wir freuen uns, wenn Du an unserem dritten digitalen Netzwerktreffen teilnimmst! Der Link wird zeitnah als Emailanhang verschickt. Ansonsten bitten wir Euch, Euch bei Interesse einfach bei uns zu melden!
Euer Team der Geschäftsstelle Mainz-Worms