Streikgeld: Was Mitgliedern im Arbeitskampf zusteht

Streiks sind das letzte Mittel, um Arbeitgeber zum Einlenken zu bringen. Gewerkschaftsmitglieder haben in solchen Fällen Anspruch auf Streikgeld.

Durch Streiks verschaffen wir uns Gehör und Respekt. An unserer Streikfähigkeit bemisst sich unsere Durchsetzungskraft – und damit auch unser politisches Gewicht. Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell.

Die Zahlungen, das sogenannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Beitragsleistung. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten 24-Stunden-Streiks, wird Streikgeld bezahlt. Die Dauer der Mitgliedschaft ist relevant für die Berechnung der Streikunterstützung.

Das Streikgeld beträgt für eine Streikwoche:

  • Bei einer Beitragsleistung über 3 Monate bis 12 Monate das 12-fache des Durchschnittsbeitrags der letzten 3 Monate*
  • Bei einer Beitragsleistung über 12 bis 60 Monate das 13-fache des Durchschnittsbeitrags der letzten 3 Monate*
  • Bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14-fache des Durchschnittsbeitrags der letzten 3 Monate*.

*vor dem Kalendermonat der Urabstimmung

Beispiel: Wer bei mehr als fünfjähriger Mitgliedschaft in den letzten drei Monaten einen durchschnittlichen Beitrag von 25 Euro im Monat gezahlt hat, erhält 350 Euro Streikunterstützung pro Woche (70 Euro pro Streiktag bei einer 5-Arbeitstagewoche).

Welche Unterstützung Dir im Streikfall zusteht kannst Du hier ausrechnen.

Unterstützung bei Maßregelung und Aussperrung

Wer sich gewerkschaftlich engagiert, darf dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung, unterstützen wir unsere Mitglieder auf ganzer Linie. Solidarität ist nicht teilbar.

Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.

Unsere Social Media Kanäle